Beurkundung der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer deutschen GmbH

Der gültige Anteilserwerb sowie die Anteilsverpfändungen an einer deutschen GmbH setzen gemäss § 15 des Deutschen Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) die notarielle Beurkundung voraus. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 (II ZB 6/13) hat es der deutsche Bundesgerichtshof für zulässig erklärt, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer deutschen GmbH von einem Schweizerischen Notar rechtsgültig beurkundet sowie die entsprechenden Gesellschafterlisten durch den Schweizerischen Notar beim zuständigen deutschen Registergericht eingereicht werden können. PETERER Rechtsanwalt Notar nimmt entsprechende Beurkundungen in den Kanzleiräumlichkeiten in St.Gallen vor.