Beiratsvertrag

In einem Beiratsvertrag werden die Vertragsverhältnisse eines Gremiums geregelt, das einer rechtlichen Organisationseinheit beratend zu Seite steht. Er dient i.d.R. als Beratungs- und Reflexionsgefäss für den Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung einer juristischen Person oder für Organe anderer Gesellschaftsformen.

Der Beirat hat oft wenig oder gar keine Entscheidungsbefugnisse oder Kontrollfunktionen. Seine Befugnis beschränkt sich meist auf Beratungen und Empfehlungen in wissenschaftlichen, unternehmerischen oder strategischen Fragen. Die Mitglieder eines Beirates können ehrenamtlich oder auch entgeltlich tätig sein.

Ein Beiratsvertrag regelt insbesondere die Aufgaben, die Arbeitsweise, die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern, deren Entschädigung sowie Geheimhaltungspflichten. Die Aufgaben des Beirats können grundsätzlich frei definiert werden. Allerdings ist hierbei die mögliche Haftung des Beirats für seine konsultative Tätigkeit zu beachten. Umfangreiche Befugnisse und die tatsächliche Einflussnahme in die Willensbildung der zu beratenden Organisation können dazu führen, dass der Beitrat als faktisches Organ qualifiziert wird. In diesem Fall könnte der Beirat den Haftungsregelungen, welche für Leitungsorgane einer Organisation gelten, unterstellt werden.