Aufhebungsvereinbarung

Mit einer Aufhebungsvereinbarung wird ein bestehender Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien im gegenseitigen Einverständnis per sofort oder auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft aufgehoben. Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist insbesondere bei der einvernehmlichen Auflösung von Arbeitsverhältnissen verbreitet, z.B. wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht abwarten möchten.

Die Aufhebungsvereinbarung ist, sofern nicht anderweitig vereinbart, an keine besondere Form gebunden. Aus Beweisgründen ist jedoch die schriftliche Abfassung der Vereinbarung zu empfehlen.