Aktionärbindungsvertrag
Vertrag unter mehreren oder sämtlichen Aktionären einer Aktiengesellschaft, welcher insbesondere Bestimmungen über eine Stimmbindung, d.h. die gemeinsame Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung der Gesellschaft, sowie über Vorhand-, Vorkaufs-, Kaufs-, Rückkaufsrechte und -pflichten enthalten kann. Die Aktiengesellschaft selbst ist nicht Vertragspartei, sondern nur die vertragsschliessenden Aktionäre.