Agenturvertrag

Vertrag, bei dem sich ein Agent verpflichtet, für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent) oder in deren Namen und auf deren Rechnung Geschäfte abzuschliessen (Abschlussagent). Führt die Tätigkeit des Agenten zum Abschluss eines Geschäftes zwischen seinem Auftraggeber und einem Kunden, so hat er Anspruch auf eine Provision.

Der Agenturvertrag ist in Art. 418a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt. Für Versicherungsagenten gilt darüber hinaus das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).