FAQ – Frequently Asked Questions

Ein anderes Unternehmen verwendet einen ähnlichen oder identischen Namen. Kann sich Ihr Unternehmen dagegen wehren?

Der Name eines Unternehmens (rechtlich „Firma“) ermöglicht es diesem, sich von der Konkurrenz abzugrenzen. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, kommt dem Unternehmen ein ausschliessliches Recht zum Gebrauch der eigenen Firma zu (Art. 956 OR). Es gilt Alterspriorität.

Besteht Verwechslungsgefahr mit der Firma eines neuer eingetragenen Unternehmens, kann das Unternehmen mit der älter eingetragenen Firma auf Unterlassung der weiteren Führung der neu eingetragenen Firma und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen (Art. 956 OR).

Ist die Firma eines Unternehmens gleichzeitig als Marke eingetragen, stehen zudem die Behelfe des Markenschutzgesetzes (MschG) zur Verfügung. Letztendlich verstösst die Verwendung einer Firma, die Verwechslungen mit fremden Angeboten oder Unternehmen verursachen können, auch gegen geltendes Lauterkeitsrecht (Art. 3 lit. d des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb, UWG).

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