FAQ – Frequently Asked Questions
Dürfen Arbeitnehmer Ferien verschieben, welche sie auf Grund der aktuellen Corona-Krise nicht antreten können?
Eine Verschiebung der Ferien ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann somit auf den bereits geplanten Bezug der Ferien bestehen, da der Zweck der Ferien, die Erholung des Arbeitnehmers, auch zu Hause gewährleistet ist.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG berät Sie und Ihr Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt Sie bei der aussergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.