FAQ – Frequently Asked Questions
Darf in einem Arbeitsverhältnis neben einer Vollzeitanstellung einer Nebenerwerbstätigkeit nachgegangen werden?
Unzulässig ist eine Nebenerwerbstätigkeit dann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder wenn damit die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird.
Die Treupflicht ist insbesondere in folgenden Situationen verletzt:
• Der Arbeitnehmer konkurrenziert den Arbeitgeber mit entgeltlicher Nebenerwerbstätigkeit.
• Das Ansehen des Arbeitgebers wird durch die Nebenerwerbstätigkeit in Mitleidenschaft gezogen.
• Die Nebenerwerbstätigkeit nimmt ein Ausmass an, welches die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers herabsetzt, wodurch er in der Erfüllung seiner Arbeitspflicht beeinträchtigt wird.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG überprüft für Sie die Zulässigkeit von Nebenerwerbstätigkeiten und setzt Ihre Ansprüche im Falle einer Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten durch.